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Spenden für den SGB-FSS: allgemeine Informationen Fast zwei Drittel der Einnahmen des SGB-FSS kommen durch Spenden von Privaten zusammen. Sie bilden neben den Beiträgen des Bundesamtes für Sozialversicherung die wichtigste Stütze unserer Organisation: Sie ermöglichen uns, das Bildungs- und Entfaltungsangebot zu Gunsten hörbehinderter Menschen laufend zu erweitern. Die Lebensqualität vieler Betroffener ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Und zusammen haben wir schon viel für die Wahrnehmung der Rechte Gehörloser und Hörbehinderter erreicht. Aber noch immer werden sie im Alltag mit Hürden und Kommunikationsbarrieren konfrontiert. Wir helfen Hörbehinderten und deren Familien, diese zu meistern und unterstützen sie auf dem Weg für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Möchten auch Sie unsere Arbeit für ein selbstbestimmtes Leben von Hörbehinderten und Gehörlosen unterstützen? Wir freuen uns über jeden Betrag und danken Ihnen von Herzen dafür! Als Fördermitglied unterstützen Sie den SGB-FSS mit einem regelmässigen Beitrag ab jährlich CHF 84.-. Möchten Sie eine Einzelspende tätigen, senden wir Ihnen gerne einen Einzahlungsschein zu. Falls Sie den Wunsch haben, den SGB-FSS in Ihrem Testament für ein Legat zu berücksichtigen, stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie uns etwas mitteilen ? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Die Zuwendungen an Organisationen mit Zewo-Gütesiegel können bei der nächsten Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Mehr Informationen: ZEWO_steuern.pdf Der SGB-FSS informiert offen und transparent über den Umgang mit Spendengeldern. Die Jahresrechnung entspricht den von der ZEWO festgelegten Kriterien. Der vollständige Jahresbericht kann jederzeit im Sekretariat des SGB-FSS bestellt werden.
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