Eidg. Berufsprüfung für Gebärdensprachlehrpersonen
Der Schweizerische Gehörlosenbund ist für die Prüfungsabnahme der Eidgenössischen Berufsprüfung für Gebärdensprachlehrpersonen zuständig. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Kandidat*innen mit dem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkanntem Diplom belohnt.
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine gleichwertige
Qualifikation besitzt;
b) das Branchenzertifikat GSL oder den Nachweis über anderswo erworbene, gleichwertige Kompetenzen vorweisen kann:
- Nachweis der Gebärdensprachkompetenzen auf Niveau B2 (GER).
- Nachweis der Kompetenzen in schriftlicher Sprache (lesen und schreiben) auf Niveau B1 (GER).
- Aussagekräftige Dokumente über den Erwerb der Kompetenzen wie z.B. ausländische Ausweise, Bestätigungen über
den Besuch von Nachholmodule
c) nach dem Abschluss des Branchenzertifikats GSL respektive dem anderweitigen Erwerb der
gleichwertigen Kompetenzen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt
Prüfungsordnung
Zweck der Prüfung
Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung
einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Arbeitsgebiet
Gebärdensprachlehrerinnen und Gebärdensprachlehrer sind in diversen staatlichen und privaten Einrichtungen (z.B. Sprachinstitut, Schule, Behörde) sowie bei Privatpersonen Zuhause tätig. Sie unterrichten und fördern Einzelpersonen und Gruppen im bimodal-bilingualen und bikulturellen Kontext.
Wegleitung
Die Wegleitung zur Prüfungsordnung richtet sich in erster Linie an die Prüfungsteilnehmenden. Sie präzisiert die Prüfungsordnung und umfasst sämtliche Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Berufsprüfung relevant sind.
Das Prüfungssekretariat erledigt im Auftrag der Prüfungskommission die mit der Prüfung verbundenen administrativen Aufgaben und ist Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen.
Prüfungsteile
- Projektarbeit
In der Projektarbeit setzt sich die Kandidatin bzw. der Kandidat vertieft mit einem Thema aus dem eigenen Arbeitsgebiet auseinander und vernetzt dabei anhand der eigenen Praxis die erworbenen Handlungskompetenzen. Die Projektarbeit ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen.
2. Fachwissen
- Position 1: offene Fragen
- Position 2: Fallbeispiele
weitere Details sind in der Prüfungsordnung (Absatz 5.1) zu finden
3. Praktische Prüfung
Die Unterrichtslektion ist eine praktische Prüfung, welche an einer
Institution im gehörlosen Wesen, jedoch nicht am eigenen Arbeitsplatz,
stattfindet und prüft das Zusammenspiel zentraler beruflicher
Handlungskompetenzen. Bewertet werden die Organisation, das
Vorgehen, der Inhalt und die Durchführung einer Unterrichtslektion
sowie das anschliessende Prüfungsgespräch mit den Expertinnen bzw.
Experten.
Formulare und Merkblätter
Anmeldung zur Berufsprüfung
Das Anmeldeformular sowie die nötigen Beilagen werden auf dem Anmeldeformular vermerkt.
Disposition
Die Disposition ist dem Prüfungssekretariat in einer einfachen Ausführung einzureichen und umfasst ein bis zwei Seiten. Das Einreichen der Disposition ist Voraussetzung für das Erarbeiten der Projektarbeit.
Beschwerde bei Nichtzulassung
Der Bescheid über die Nichtzulassung zu einer Prüfung oder die Nichterteilung eines eidg. Fachausweises bzw. Diploms ist immer enttäuschend. Vor der Einreichung einer Beschwerde empfiehlt es sich als Erstes, die Prüfungsakten bei der Prüfungskommission einzusehen.