Sprachen sind keine Behinderung! – Bundesrat stösst Gehörlose und Parlament vor den Kopf
Der heute vom Bundesrat vorgestellte Vorschlag zur rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen ist in den Augen des Schweizerischen Gehörlosenbundes untauglich
und ignoriert die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz. Die Anerkennung der Gebärdensprachen darf nicht symbolisch bleiben. Der
Schweizerische Gehörlosenbund fordert, dass das Parlament den Entscheid des Bundesrates korrigiert und die Gebärdensprachen endlich, als das anerkennt, was sie sind
– Sprachen.
Mit der heute vorgestellten Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetztes BehiG hat der Bundesrat den klaren Auftrag aus der Motion 22.3373 “Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz” nicht erfüllt. Die Anerkennung der Gebärdensprachen bleibt unverbindlich, konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen, und notwendige Gleichstellungsmassnahmen wurden komplett ignoriert. Damit missachtet er bewusst den Auftrag des Parlaments.
Gerhard Pfister, Nationalrat und Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe
Gebärdensprachen sagt dazu: “Es ist bedenklich, dass der Bundesrat den Willen des
Parlaments so bewusst zur Seite schiebt. Er hat offenbar immer noch nicht verstanden, dass die Gebärdensprachen Sprachen und keine Behinderung sind.”
Schluss mit der Ignoranz:
Trotz eines eindeutigen Parlamentsentscheides und steigender Diskriminierungsfälle
verweigert der Bundesrat gehörlosen Menschen wiederholt echte Inklusion. Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist somit eine unabdingbare Voraussetzung, um die Situation von gehörlosen Menschen in der Schweiz nachhaltig zu verbessern und ihre Rechte zu garantieren. Die Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Personen unteranderem den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten, zum Gesundheitswesen, zum Arbeitsmarkt oder zur Politik.
Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert deshalb vom Parlament, den Fehlentscheid des Bundesrates zu korrigieren und konkrete Massnahmen zur Förderung der Schweizer Gebärdensprachen und zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in einem Gebärdensprachengesetz zu verankern.
Für weitere Informationen und Anfragen bezüglich Interviews mit Vertreter*innen der Gehörlosencommunity wenden Sie sich bitte an:
André Marty, Verantwortlicher Public Affairs: 079 692 73 29 / a.marty@sgb-fss.ch
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Publiziert am 23. Dezember 2024