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Medienmitteilung

Anerkennung der Gebärdensprachen, eine historische Abstimmung!

Der Schweizerische Gehörlosenbund freut sich, dass am Montag, 12. Dezember 2022, der Ständerat dem Nationalrat gefolgt ist und seinerseits die Motion 22.3373, «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz», angenommen hat. Mit diesem Votum erkennen die Ständerätinnen und Ständeräte nicht nur die besondere Situation gehörloser Menschen mit ihrer eigenen Sprache und Kultur an, sondern auch die Notwendigkeit konkreter Massnahmen, um die Diskriminierung zu bekämpfen, der sie immer noch allzu oft zum Opfer fallen.

Mit der Annahme der Motion 22.3373 am 12. Dezember 2022, die den Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz über die rechtliche Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und die Gleichstellung von Menschen mit Hörbehinderung vorzulegen, hat der Ständerat den Menschen mit Hörbehinderung in der Schweiz wieder Hoffnung auf eine inklusive Zukunft gegeben.

Denn trotz der aktuellen Gesetze sind Menschen mit Hörbehinderung auch heute noch von vielen Gesellschaftsbereichen ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist die rechtliche Anerkennung von Gebärdensprachen in den Augen des Schweizerischen Gehörlosenbundes eine unabdingbare Voraussetzung, um die Situation dieser Menschen zu verbessern und ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zum Gesundheitssystem, zur Kultur und zu Bildung zu sichern. Ein Zugang, der sowohl vom Bund als auch von den Kantonen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten garantiert werden muss.

Der Gehörlosenbund setzt sich seit Jahren für die Gleichstellung von gehörlosen Menschen und die Anerkennung der Gebärdensprachen ein. Daher konnte er diese historische Abstimmung nicht verpassen und war am 12. Dezember im Bundeshaus mit einer Delegation gehörloser Menschen anwesend, die die Debatten dank der aussergewöhnlichen Anwesenheit von Gebärdensprach-Dolmetscher*innen aufmerksam verfolgten. Ein Präsenz, die von den Ständerätinnen und Ständeräten bemerkt wurde und sie noch einmal daran erinnert hat, wie wichtig die Motion 22.3373 für die Inklusion von gehörlosen Menschen ist.

Nach dieser positiven Abstimmung im Ständerat, welche die Abstimmung im Nationalrat bestätigt, ist es nun Aufgabe des Bundesrates, das geforderte Gesetz auszuarbeiten. Tatjana Binggeli, Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbunds, betont: «Wir hoffen, dass sich der Bundesrat diese Motion zu Herzen nimmt, damit die Gebärdensprachen in der Schweiz endlich rechtlich anerkannt werden, wie sie es in sehr vielen Ländern bereits sind. Vor allem aber zählen wir darauf, dass der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Förderung der Inklusion von gehörlosen Menschen ausarbeitet, die immer noch zu stark diskriminiert werden.»

Publiziert am 12. Dezember 2022