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Medienmitteilung

BABS kippt SMS-Alarm

Gehörlose warten weiterhin auf die rettende Lösung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS erklärte im «SonntagsBlick», dass der nationale SMS-Alarm nicht umsetzbar sei. Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS bedauert sehr, dass die für 2017 versprochene Lösung noch nicht einsatzfähig ist und Menschen mit Hörbehinderung weiterhin auf ein Alarmsystem warten müssen, welches im Notfall ihr Leben rettet.

Noch im Februar 2016 hat das BABS die Einführung des SMS-Alarms für 2017 in Aussicht gestellt. Dass diese Möglichkeit nun verworfen wurde, ist für den Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS eine grosse Enttäuschung. Gehörlose Bürgerinnen und Bürger der Schweiz warten schon seit Jahren auf ein Alarmsystem, welches sie über die Gefahr informiert, wenn im ganzen Land die Sirenen heulen.

Die Begründung des BABS, der SMS-Alarm für die gesamte Bevölkerung sei noch nicht einsatzfähig, ist für den Schweizerischen Gehörlosenbund nicht zufriedenstellend. Ein separater SMS-Alarm für Menschen mit Hörbehinderung wäre heute schon umsetzbar und würde ihnen endlich ihr Recht auf vollen und gleichberechtigten Zugang im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention garantieren. Das Beispiel Belgien zeigt es; dort können sich Menschen mit Hörbehinderung für den nationalen SMS-Alarm ergänzend zum Sirenenalarm anmelden.

Um rasch eine konstruktive Lösung zu finden, ist der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS mit dem BABS im Gespräch. Das Ziel muss ein Alarmsystem sein, welches automatisch und unabhängig von Strom und Internet die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz informiert. Die vom BABS vorgeschlagenen Alarmierungen über Push-Nachrichten, App, Twitter, Facebook oder eine Webseite reichen dafür nicht aus, können aber wertvolle Ergänzungen zum Sirenen- und SMS-Alarm sein.

(Zürich, 20. April 2016)

Publiziert am 20. April 2016