Beschränkung des Service Public gefährdet Gleichstellung
23. September 2016: Am Montag bespricht der Ständerat in seiner Session den Service-Public-Bericht. Kritiker des Service Public und die SRG möchten das öffentliche Angebot einschränken. Der Schweizerische Gehörlosenbund warnt: Wird der Service Public beschnitten, werden als Erstes die Leistungen der Untertitel, Gebärdensprache und Audiodeskription wieder gekürzt, für welche gehörlose und hörbehinderte Schweizer lange gekämpft haben. Damit stünde die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel.
Der Ständerat bespricht am 26. September 2016 den Service-Public-Bericht des Bundesrates zur Beantwortung eines Postulats der KVF-S (14.3298). Im Vorfeld der Diskussion hatte die zuständige Nationalratskommission vom Bundesrat einen Zusatzbericht gefordert. Unter anderem möchte die Kommission wissen, wo ein Marktversagen vorliegt, das ein öffentliches Angebot rechtfertigt, und auf welche Dienstleistungen die SRG verzichten könnte.
Auf Marktversagen kann leicht hingewiesen werden: Die Gewährung des vollen Zuganges zu Information für Menschen mit einer Sinnesbehinderung. Untertitel, Gebärdensprach-sendungen und Audiodeskription fehlen im privaten Angebot weitgehend! Diese Leistungen erlauben Menschen mit Sinnesbehinderungen am reichhaltigen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die privaten Anbieter haben hier in der Vergangenheit versagt, nur der Anbieter SRG stellt diese Leistungen teilweise zur Verfügung. Eine Einschränkung des Service Public bedeutete, dass am falschen Ende gespart und diese Leistungen gestrichen werden könnten.
Service Public ist nicht nur eine Frage des Marktes, sondern der Menschenrechte. Ein umfassender und gebührenfinanzierter Service Public erlaubt Menschen mit Sinnesbehinderungen die Gleichstellung in der Gesellschaft und in unserer Demokratie. An diesem Service zu sparen bedeutet einen Lebensnerv der Schweiz zu treffen. «Wenn der Service Public beschränkt wird, könnten die gehörlosen und hörbehinderten Bürger die ersten Opfer sein, weil dann die Abnahme der Untertitelung und Gebärdensprachverdolmetschung in Frage käme. Das ist kein Spiel, es geht um konkrete öffentliche Leistungen», sagt der Geschäftsführer des Schweizerischen Gehörlosenbundes Harry Witzthum.
Der Schweizerische Gehörlosenbund hofft, dass die Ständerätinnen und Ständeräte die Bedürfnisse der Menschen mit Sinnesbehinderungen ernst nehmen und das öffentliche Interesse ihrer Anliegen in den Diskussionen berücksichtigen. Ein umfassender und gebührenfinanzierter Service Public leistet einen wertvollen Beitrag zur vollen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Publiziert am 23. September 2016