Dolmetschdienste bei Bewerbungsgesprächen werden ab 2025 von der IV finanziert
Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende in zusätzlichen Situationen. Neu werden Gebärdensprach-Dolmetschdienste bei Bewerbungsgesprächen auch für Personen ohne Einkommen und ohne Arbeitsvertrag bezahlt. Dies ist auch für Schnuppertage und Praktikumsplätze der Fall.
(Video in Gebärdensprache auf Instagram)
Was ändert sich?
Bisher hat die IV Dolmetschdienste nur für Menschen mit einer bestehenden Anstellung bzw. Arbeitsplatzverfügung bezahlt. Für Menschen ohne Anstellung war es praktisch unmöglich, an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen.
Mit der neuen Regelung können auch Menschen ohne Anstellung Dolmetschdienste nutzen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Das macht den Einstieg in einen neuen Job einfacher und fairer.
Wie funktioniert das?
Die kantonalen IV-Stellen sind für die Finanzierung verantwortlich. Dolmetschdienste können, wie bisher bei PROCOM oder bei freien Dolmetschenden gebucht werden.
Rechtliche Grundlage – Woher kommt diese Information?
Im Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wurde Artikel 9 der Hilfsmittelverordnung ergänzt:
„Dienstleistungen Dritter können auch finanziert werden, wenn sie notwendig sind, um einen Bewerbungsprozess durchführen zu können. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs von Bewerbungsprozess und Erwerbstätigkeit ist eine Finanzierung auch dann möglich, wenn aktuell keine Anstellung besteht.“
Das vollständige Kreisschreiben finden Sie hier.
Wie wurde das erreicht?
Die Motion 24.3156 “Einstieg in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung erleichtern” hat den Prozess zu dieser Ergänzung in Bewegung gesetzt. Dank der intensiven und engen Zusammenarbeit von Nationalrat Andri Silberschmid (FDP) und dem politischen Team vom Schweizerischen Gehörlosenbund wurde der Vorstoss vom BSV aufgenommen und umgesetzt.
Publiziert am 11. Dezember 2024