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Medienmitteilung

Gebärdensprachengesetzt, ein erster Erfolg!

Der Schweizerische Gehörlosenbund freut sich, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) nach einer Anhörung seiner Präsidentin Tatjana Binggeli im Rahmens Berichtes des Bundesrates über die Möglichkeiten der Anerkennung der Gebärdensprachen eine Motioningereicht hat, die den Bundesrat auffordert, ein Gesetz zur Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu schaffen.

Am Donnerstag, 31. März 2022 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) den Bericht des Bundesrates «Möglichkeit zur Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen» zur Kenntnis genommen und die Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbundes, Tatjana Binggeli, sowie Professor Kurt Pärli von der Universität Basel angehört, um das Thema Gebärdensprachen und Gleichberechtigung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen

Eine grosse Mehrheit der WBK-N (17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) ist von der Notwendigkeit überzeugte, die drei Schweizer Gebärdensprachen anzuerkennen. Die Kommission reichte eine Motion (22.3373) ein, die den Bundesrat beauftragt, «ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen.» Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, insbesondere in den Bereichen Zugang zu Informationen, Kommunikation, politische Partizipation, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit zum Ziel.

Der Schweizerische Gehörlosenbund ist sich bewusst, dass es noch ein langer Weg bis zur Anerkennung der Gebärdensprachen ist, freut sich jedoch sehr über die Motion der WBK-N. Sie zeigt, dass eine grosse Mehrheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen die Probleme verstanden haben, mit denen gehörlose und hörbehinderte Menschen im Alltag nach wie vor konfrontiert sind. Ein wichtiger Etappenerfolg im jahrelangen Kampf des Schweizerischen Gehörlosenbundes für die Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und die Rechte von gehörlosen und hörbehinderten Menschen. Der Schritt steht auch im Einklang mit den Empfehlungen, welche die UNO nach der Anhörung der Schweiz im Rahmen der Umsetzung der UNO- Behindertenrechtskonvention im vergangenen Monat veröffentlicht hat. Darin wird die Nichtanerkennung der Gebärdensprachen explizit hervorgehoben.

Publiziert am 4. April 2022