Gehörlose bleiben diskriminiert
Am 10. Dezember feiert die Welt 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ohne Zweifel ein Meilenstein! Doch gehörlose Menschen sehen sich auch nach 70 Jahren noch mit Diskriminierungen konfrontiert. Nicht mal ihre eigene Muttersprache – die Gebärdensprache – ist in der Schweiz anerkannt.
Die 70-Jahre-Feier ist ein Meilenstein! Leider stellt aber der Schweizerische Gehörlosenbund fest, dass auch nach 70 Jahren die Grundrechte für gehörlose und hörbehinderte Menschen nicht umgesetzt sind. Selbst die Anerkennung der Gebärdensprache ist nicht geregelt – eine Sprache, die wie die gesprochenen Landesprachen seit alters her in der Schweiz benutzt wird.
Auch die Gehörlosenschulen unterdrückten die Gebärdensprache bis weit in die 1990er-Jahre hinein – obwohl gehörlose Kinder erwiesenermassen von bilingualem Unterricht in Gebärdensprache und gesprochener Sprache profitieren. Generationen von gehörlosen Bürgerinnen und Bürger litten unter diesem Regime. Gleiche Bildungschancen für alle sehen anders aus! Bis heute gibt es in der Schweiz von offizieller Seite keine Entschuldigung für diese massiven Diskriminierungen.
2014 ist die Schweiz dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung beigetreten (UNO-BRK). Mit ihrem Beitritt verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Der Schweizerische Gehörlosenbund nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, die vollständige Anerkennung der Gebärdensprache und der Kultur der Gehörlosen in der Schweiz zu fordern. So kann in Zukunft diese Gemeinschaft geschützt und der vollständige Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft erreicht werden.
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Publiziert am 10. Dezember 2018