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Medienmitteilung

Gehörlose in der Schweiz: immer noch viel zu oft diskriminiert!

Im 2021 wurden in der Schweiz 114 Fälle von Diskriminierung gehörloser Menschen registriert – mehr als in den Jahren 2019 und 2020! Zu diesem Schluss kommt der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbunds – ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache durch den Bundesrat für eine effektive Inklusion der Gehörlosen ist.

Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbunds hat kürzlich seinen alljährlichen Diskriminierungsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht: Die juristischen Mitarbeitenden mussten im vergangenen Jahr nicht weniger als 114 Fälle von Diskriminierung gegenüber Gehörlosen bearbeiten. Das entspricht einer Zunahme von sechs Fällen gegenüber 2020 (108) und von acht Fällen im Vergleich zu 2019 (106). Natürlich liegt erneut ein schwieriges, vom Coronavirus bestimmtes Jahr hinter uns. Trotzdem bleibt diese steigende Zahl von Diskriminierungen gehörloser Menschen inakzeptabel.

Wie jedes Jahr geschahen die meisten diskriminierenden Tatbestände in den Bereichen «Arbeit und Beschäftigung», «Bildung» und «Gesundheit». Obschon für alle Menschen von zentraler Bedeutung, sind diese Bereiche den Gehörlosen immer noch nicht voll zugänglich. So erleben sie viel zu oft, dass man ihnen die gleichen Rechte und Chancen verwehrt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Finanzierung von Hilfsmitteln (Hörgeräte, Gebärdensprachdolmetscher usw.), auf die Gehörlose einen gesetzlichen Anspruch haben. Dennoch wird ihnen dies immer noch viel zu häufig von der Invalidenversicherung verweigert oder blockiert. Diese unannehmbare Situation erschwert ihnen den Zugang zur Aus- und Weiterbildung enorm. So werden Gehörlosen wesentliche Schritte in die Unabhängigkeit, einschliesslich der finanziellen Autonomie, verwehrt und ihr Eintritt in den Arbeitsmarkt verhindert.

Harry Witzthum, Geschäftsführer des Schweizerischen Gehörlosenbunds, erklärt: «Unser Bericht weist erneut auf einen empörenden Missstand hin. Hinter jedem Fall von Diskriminierung steht ein verzweifelter gehörloser Mensch, dem Unrecht widerfährt. Eine solche Ungerechtigkeit gilt es sofort zu beheben.»

Dieses Gefühl der Ungerechtigkeit verstärkt die langjährige Feststellung des Schweizerischen Verbandes, dass die aktuelle Gesetzgebung nicht ausreicht, um gehörlose Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Aus diesem Grund wird er sich weiterhin für die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache einsetzen, auch wenn der Bundesrat im September 2021 in seinem Bericht über die rechtlichen Möglichkeiten der Anerkennung von Gebärdensprachen eine negative Stellungnahme abgegeben hat.

Publiziert am 21. Januar 2022