Härtefall Hörgerät: Wer hat Anspruch?
In einigen Fällen bezahlt die Invalidenversicherung (IV) mehr Geld für teure Hörgeräte. Der Rechtsdienst informiert, wann gehörlose Menschen darauf Anspruch haben.
Die IV bezahlt normalerweise einen Pauschalbeitrag von 840 Franken für eine einseitige und 1‘650 Franken für eine beidseitige Versorgung mit Hörgeräten. Ist das Hörgerät teurer, kann die IV einen höheren Betrag übernehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen Härtefall Hörgerät
Sie haben eine Arbeit ODER Sie machen eine Ausbildung ODER besuchen eine Schule UND Sie benötigen das teurere Hörgerät, damit Sie das machen können UND Sie haben eine Empfehlung einer HNO-Klinik.
Werden die Mehrkosten automatisch von der IV bezahlt?
Nein. Die IV entscheidet in jedem Einzelfall.
Was müssen Sie machen?
Sie müssen ein Gesuch um Prüfung eines Härtefalls bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons einreichen.
Dafür müssen Sie einen Brief an die IV schreiben.
Dieser Brief an die IV muss die folgenden Fragen beantworten:
- Was arbeiten Sie / was studieren Sie / was für eine Ausbildung machen Sie?
- Weshalb sind Sie in der Arbeit auf das teure Hörgerät angewiesen?
- Würde ein günstigeres Hörgerät nicht genügen?
- Seit wann sind Sie gehörlos?
- Beschreiben Sie Ihr Hörvermögen.
Das müssen Sie dem Brief beilegen:
- Bericht des Akustikers mit ausführlicher Beschreibung der bestehenden Probleme (keine standardisierten Berichte).
- Das von Ihnen ausgefüllte Journal der IV.
Diese drei Dokumente (Brief, Bericht des Akustikers und Journal der IV) senden Sie an die zuständige IV-Stelle. Die IV-Stelle wird Ihr Gesuch prüfen und Sie später kontaktieren.
Wie geht es weiter?
Die IV prüft Ihren Antrag und kontaktiert eine zuständige HNO-Klinik in Ihrer Nähe.
Anschliessend müssen Sie in eine HNO-Klinik zu einer Untersuchung gehen.
Die HNO-Klinik gibt anschliessend eine Empfehlung an die zuständige IV-Stelle ab. Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist, dass die prüfende HNO-Klinik eine Härtefallregelung befürwortet.
Schliesslich entscheidet die IV ob sie die Mehrkosten übernimmt oder nicht.
Worauf müssen Sie noch achten?
Das Verfahren kann sehr lange dauern, unter Umständen bis zu einem Jahr.
Es ist möglich, dass Sie die Hörgeräte zuerst selber bezahlen müssen. Die IV wird Ihnen später bei einem positiven Entscheid das Geld zurückbezahlen.
Stand: April 2021
Diese Informationen sind zusammengefasst und decken nicht jede Eventualität ab. Die Informationen richten sich an gehörlose Personen. Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Weitere Fragen beantwortet unser Rechtsdienst: rechtsdienst@sgb-fss.ch
Publiziert am 23. März 2021