Internationaler Tag der Gebärdensprachen: eine sprachliche Minderheit im Mittelpunkt
Am Samstag, den 23. September findet zum sechsten Mal der Internationale Tag der Gebärdensprachen statt, dieses Jahr unter dem Motto: «Eine Welt, in der gehörlose Menschen der ganzen Welt überall gebärden können!». Eine Gelegenheit für gehörlose Menschen, nicht nur ihre sprachliche Identität, sondern auch ihre kulturelle Vielfalt ins Rampenlicht zu stellen.
Ende September war schon immer eine Gelegenheit für die rund 70 Millionen Gehörlosen auf der ganzen Welt, ihre Sprache und Kultur zu feiern und die Gesellschaft, die sie im Alltag kaum wahrnimmt, an ihre Existenz zu erinnern. Dank einer Resolution, die im Dezember 2017 von der Versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, hat diese Feier nun einen offizielleren Charakter erhalten und jeder 23. September steht nun im Zeichen des Internationalen Tages der Gebärdensprachen.
In der Schweiz, Heimat von 20 000 bis 30 000 gehörlosen und beinahe einer Million schwerhörigen Menschen, freut sich der Schweizerische Gehörlosenbund, dass die Gebärdensprache – die vor Kurzem von der UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt wurde – zunehmend akzeptiert wird und in zahlreichen Bereichen (Schulen, Arbeitsmarkt, Kultur, usw.) immer weitere Verbreitung findet. Die Integration gehörloser Menschen in der Gesellschaft macht spürbare Fortschritte. Dennoch liegt noch einiges im Argen, und der Kampf für die Rechte gehörloser Menschen ist für den Schweizerischen Gehörlosenbund noch lange nicht vorbei. Dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, beweisen nicht zuletzt die zahlreichen Fälle von Diskriminierung, die die Rechtsabteilung des Verbands jedes Jahr bearbeitet (127 allein im Jahr 2022!).
Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist in den Augen des Schweizerischen Gehörlosenbundes eine Grundvoraussetzung, um die Situation von gehörlosen Menschen in der Schweiz zu verbessern und ihnen gleiche Rechte und einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zur Kultur und zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Diese Rechte müssen von der Eidgenossenschaft, den Kantonen und den Kommunen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten garantiert werden, so schreiben es dies verlangen auch die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Artikel 8 der Bundesverfassung zur Rechtsgleichheit vor. Daher möchte der Schweizerische Gehörlosenbund zum diesjährigen Internationalen Tag der Gebärdensprache sein Engagement für die vollständige rechtliche Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen bekräftigen.
Nähere Informationen über die Gebärdensprache und über die bundesweiten Veranstaltungen zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen Gehörlosenbundes.
Ansprechpartnerin
Sandrine Burger
Pressesprecherin des Schweizerischen Gehörlosenbundes
Telefon 078 715 17 13 / E-Mail: media@sgb-fss.ch
Publiziert am 21. September 2023