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Leistungsvertrag 2024-27

Die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für den Leistungsvertrag 2024-27 sind abgeschlossen.

Verschiedene Fachkonzepte wurden eingereicht, um die eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit individuellen IV-Leistungen zu fördern. Diese wurden vom BSV positiv aufgenommen. Die Anzahl der Unterleistungsvertragspartner steigt ab 2024 von 4 auf 7. Die regionale Abdeckung von direkten Leistungen wird verbessert.
Neue Untervertragspartner sind:
– Association Suisse Romande de la langue des signes ASRLS
– Association BoulevardSanté
– Fachstelle Billinguale Bildung Graubünden FsB
– Fachstelle für Gehörlose und Schwerhörige St.Gallen.

Die bisherigen Untervertragspartner haben teilweise ihre Leistungen erweitert:
– sichtbar GEHÖRLOSE ZÜRICH
– Association S5
– Verein Movo.

An die Schweizerische Vereinigung Eltern hörgeschädigter Kinder SVEHK wurde ein Übertrag Leistungen Frühförderung abgeschlossen. Der Gehörlosenbund SGB-FSS hat seine Leistungen entsprechend reduziert und verstärkt seine nationalen Leistungen und Interessenvertretung.

Der Gehörlosenbund freut sich auf die neue Leistungsperiode mit erweiterten Partnern und danken dem BSV für die konstruktive Zusammenarbeit und für das Vertrauen.

Publiziert am 30. November 2023