Maske ab
Vorlage für Info-Kärtchen, um Hörende zu informieren und sie zu bitten, die Maske beim Kommunizieren abzunehmen.
Durch die Maskenpflicht sind für gehörlose und hörbehinderte Menschen im Alltag neue Kommunikationsbarrieren entstanden. Ob an der Kasse im Laden, im öffentlichen Verkehr, bei der Arbeit oder in der Schule: Die Münder sind von Schutzmasken verdeckt und gehörlose und hörbehinderte Menschen können nicht sehen, was gesagt wird.
Damit gehörlose und hörbehinderte Menschen nicht ausgeschlossen und diskriminiert werden, erlaubt das Bundesamt für Gesundheit in der Covid-19-Verordnung ganz klar, dass es in der Kommunikation mit Menschen mit einer Hörbehinderung erlaubt ist, die Maske abzunehmen, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
Darüber informieren diese Kärtchen des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Auf Initiative der Erfahrungs- und Austauschgruppe Wie-bitte.ch aus der Zentralschweiz und auf grossen Wunsch unserer Mitglieder sollen sie dabei unterstützen, die Öffentlichkeit über die Gesetzeslage aufzuklären und unnötige Kommunikationsbarrieren für gehörlose Menschen zu entfernen.
Die Kärtchen sind als Vorlage zum Ausdrucken oder fürs Smartphone vorhanden. Sie können sie einfach unten auf der Seite unter „Mehr Informationen“ in der gewünschten Form herunterladen.
Publiziert am 26. April 2021