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Sprache

Medienmitteilung

Maskenpflicht

Kommunikation mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen muss sichergestellt werden! Hygienemasken erschweren die Kommunikation mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen massiv. Wo dank Mimik und Mundbild das Verstehen von Informationen in gesprochener Sprache vereinzelt möglich war, müssen nun überall und konsequent Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen zum Einsatz kommen. Der Schweizerische Gehörlosenbund, die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose sowie pro audito schweiz appellieren an die Behörden, die Rechte von gehörlosen und hörbehinderten Menschen bei den Corona-Massnahmen zu berücksichtigen und in der Bevölkerung darüber aufzuklären.

Der gehörlose Kunde in der Apotheke, die schwerhörige Lehrerin beim Unterrichten, der hörbehinderte Angestellte bei der betriebsinternen Weiterbildung; sie sind bei der mündlichen Kommunikation auf die Sichtbarkeit des Mundbildes und die Lippenbewegungen des Gegenübers angewiesen, wenn keine Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher*innen zur Verfügung stehen.

Gehörlosen- und Hörbehindertenorganisationen erhalten vermehrt Anfragen von Menschen, die aufgrund der Maskenpflicht von Informationen ausgeschlossen werden und dadurch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildung in Gefahr sehen. Wir appellieren an die Behörden, rasch und unbürokratisch den Einsatz von Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher*innen zu ermöglichen. Das Recht auf Information und Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen muss in den Corona-Massnahmen berücksichtigt werden. Dienstleister, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und die breite Bevölkerung müssen darüber aufgeklärt werden, wie die Kommunikation mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der aktuellen Situation sichergestellt werden kann.

Neben dem Einsatz von Dolmetscher*innen könnten auch Masken mit Sichtfenstern die Kommunikation unterstützen. Im Notfall helfen Papier und Stift oder Text-Apps von Smartphones. Und unter Einhaltung der Abstandsregeln können Masken bei der Kommunikation mit Menschen mit einer Hörbehinderung auch abgenommen werden, wie das BAG in einer aktuellen Erläuterung zur Covid-19-Verordnung betont.

Publiziert am 3. November 2020