Neues Reglement
Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes hat sein Reglement per 1. Januar 2024 geändert.
Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes ist ein wichtiges Angebot für alle gehörlosen Personen, die in ihren Rechten verletzt werden. Um diese Dienstleistung weiterhin anbieten zu können, hat der Verband das Reglement ab dem 1. Januar 2024 angepasst.
Die wichtigste Änderung sind die Preise, diese gelten ab sofort:
– Gehörlose Personen erhalten eine kostenlose Erstberatung (ca. 1 Stunde) und müssen danach eine Pauschale von 100 CHF bezahlen.
– Organisationen und Institutionen, die im Gehörlosenwesen arbeiten, zahlen pro Fall eine Pauschale von 250 CHF.
– Kollektivmitglieder des Gehörlosenbundes bezahlen pro Fall eine Pauschale von 85 CHF.
Link zu den neuen Regeln des Rechtsdienstes
Publiziert am 9. Januar 2024