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Wichtiger Meilenstein: Motion zur Finanzierung von Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen eingereicht 

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat einen entscheidenden Schritt unternommen: Am 28. Januar wurde die Motion 25.3013 eingereicht, die die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschenden im Gesundheitswesen regeln soll. 

Wir vom Schweizerischen Gehörlosenbund begrüssen diesen wichtigen Schritt und setzen uns weiterhin dafür ein, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem erhalten. Aktuell fehlen klare Regelungen zur Kostenübernahme von Dolmetschleistungen – sei es bei Arztbesuchen, psychologischen Therapien oder anderen medizinischen Dienstleistungen. 

Die Realität zeigt: Viele gehörlose und hörbehinderte Menschen verstehen ihre Ärzt*innen bzw. Leistungserbringer nicht oder erhalten nicht die notwendige Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschenden. Dies führt dazu, dass sie schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung haben – eine Diskriminierung, die ihre Gesundheit direkt verschlechtert. 

Die eingereichte Motion erkennt den dringenden Handlungsbedarf und bringt uns einen Schritt näher zu einer inklusiveren Gesundheitsversorgung. Unser Ziel bleibt klar: Die Kosten für Dolmetschleistungen müssen in Zukunft übernommen und klar geregelt werden, damit niemand aufgrund seiner Hörbehinderung benachteiligt wird. 

Wir danken der SGK-S für ihren Einsatz und werden euch über den weiteren Verlauf der Motion auf dem Laufenden halten. 

Quelle: Stiftung PROCOM

Publiziert am 29. Januar 2025