Zugang zur Arbeit für Gehörlose: ein steiniger Weg!
Anlässlich des 1. Mai, Tag der Arbeit, möchte der Schweizerische Gehörlosenbund daran erinnern, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen auch heute noch viel zu oft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Und auch wenn sie Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bleiben sie oftmals auf untergeordneten Positionen ohne Aufstiegsmöglichkeiten. Um dies zu ändern, setzt sich der Schweizerische Gehörlosenbund dafür ein, den Wert von gehörlosen Arbeitnehmenden zu fördern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
In der Schweiz haben gehörlose Menschen keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Gehörlose und hörbehinderte Menschen KÖNNEN und WOLLEN arbeiten. Trotz gleichwertiger Fähigkeiten und Kenntnisse sind sie aber immer noch deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen (9-10%) als die durchschnittliche Schweizer Erwerbsbevölkerung (3,5%).
Um Unternehmen alle notwendigen Informationen zu liefern, damit sie eine gehörlose oder hörbehinderte Person auf einfache Weise einstellen und ihre Inklusion in den Betrieb erleichtern können, hat der Schweizerische Gehörlosenbund letztes Jahr eine Broschüre für Führungskräfte und Personalverantwortliche veröffentlicht (die Toolbox). Der Gehörlosenbund hat ausserdem auf seiner Website eine interaktive Karte veröffentlicht, die Unternehmen auflistet, die bereits gehörlose Personen eingestellt haben. Somit können sich Arbeitgeber*innen, die diesen Schritt noch nicht gewagt haben, bei ihren erfahrenen Kolleg*innen informieren und sich überzeugen lassen.
Amrei Gerdes, Verantwortliche für den Bereich «Arbeit» beim Schweizerischen Gehörlosenbund, betont: «Dank der vom Verband zur Verfügung gestellten Instrumente und Dokumente haben Arbeitgebende und Personalverantwortliche alle Karten in der Hand, um gehörlose Personen einzustellen und den Mehrwert zu entdecken, den solche Arbeitnehmende dem Betrieb einbringen.»
Publiziert am 29. April 2022