Gebärdensprachdolmetscher*innen in der Schweiz
Gebärdensprachdolmetscher*innen übersetzen zwischen Gebärdensprachen und Lautsprachen. Diese Dienstleistung ist wichtig, dass alle Beteiligten die Inhalte korrekt und vollständig verstehen. Dolmetschende arbeiten neutral und sagen alles, was gesagt wird – in beide Richtungen.
Warum braucht es Dolmetscher*innen in Gebärdensprachen?
Alle Menschen haben das Recht auf Informationen. Alle Menschen sollen selbst entscheiden können. Darum ist Barrierefreiheit wichtig. Ohne Dolmetschende kann vieles nicht verstanden werden.
Es wird immer mehr Avatare und KI-Anwendungen geben, die unterstützend wirken, gerade für die Online-Kommunikation. Für wichtige, intime und professionelle Gespräche wird es aber immer Gebärdensprachdolmetschende brauchen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden und genauer zu sein.
Wichtige Beispiele für den Einsatz von Dolmetschenden:
- Am Arbeitsplatz und beim Bewerbungsgespräch
- Termin beim Arzt bzw. Gesundheitsfachperson
- Elterngespräch in der Schule
- Gerichtstermin
- Schule und Weiterbildung
Gibt es ein Recht auf Dolmetscher*innen?
Ja. In vielen Situationen hast du ein Recht auf Dolmetscher*innen. Besonders bei wichtigen Themen wie z.B. Gesundheit, Bildung, Arbeit, Recht und Gericht.
Das steht im Gesetz:
- in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK)
- im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
Mehr Informationen zu den Rechten
Wie bestelle ich Dolmetscher*innen?
So geht es:
- Du bestellt über ein Onlineformular, schreibst oder rufst direkt bei einem Dolmetschdienst an.
- Du gibst an, wann und wo du die Dolmetscher*in brauchst.
- Du gibst an, worum es geht (z. B. Bewerbung, Arztbesuch).
- Du gibst an, in welcher Sprache der Austausch stattfindet.
- Der Dienst organisiert eine Dolmetscher*in.
Wichtig: Gebärdensprachdolmetschende sollen frühzeitig bestellt werden. Am besten mehrere Tage im Voraus.
Wer bezahlt den Einsatz von Dolmetschenden?
Es kommt darauf an, wofür die Gebärdensprachdolmetschenden gebraucht werden. Manchmal braucht es ein Gesuch. Meistens können die entsprechenden Anlaufstellen Auskunft dazu geben.
Bereich | Wer zahlt? |
---|---|
Arbeit / Bewerbung | Arbeitgeber oder IV-Stelle |
Bildung | IV, Schule, Kanton |
Arzt / Spital | Leistungserbringer (Arzt/Spital) oder Krankenkasse |
Gericht | Gericht |
Privat | Du selbst oder evtl. PROCOM |
Behörde (z.B. KESB) | Behörde |
Was tun bei Problemen?
Es kommt leider immer wieder vor, dass die Rechte auf Dolmetschende ignoriert werden. In diesem Falle ist es wichtig zu handeln:
- Du bekommst keine Dolmetscher*in?
- Niemand will zahlen?
- Du wirst nicht ernst genommen?
Melde dich in solchen Fällen beim Rechtsdienst vom Schweizerischen Gehörlosenbund!