Was ist eine Diskriminierung?
Wir zeigen dir auf, was du für Rechte hast und wann eine Diskriminierung besteht. Die Schweiz hat die Pflicht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu wahren.
Wie kannst du dich schützen?
Melde dich bei uns. Unsere Rechtsberatung ist vertraulich und es werden weder Daten noch Informationen an Dritte weitergegeben. Unsere Mitarbeitenden im Rechtsdienst stehen unter Schweigepflicht.
Informiere dich über die bestehenden Gesetze und lass dich beraten, bevor du handelst. Wir geben dir unverbindlich telefonisch oder über unser Formular Auskunft, wie du am besten mit deinem Anliegen fortfahren kannst.
Beispiele von Diskriminierungen bei gehörlosen Personen
Niemand darf diskriminiert werden, insbesondere nicht wegen einer körperlichen Behinderung. Allerdings bestehen für einen adäquaten Schutz vor Diskriminierungen in der Schweiz noch hohe Hürden – Menschen mit Behinderungen sind weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt.
- Eine gehörlose Person ersuchte seine Krankenkasse um Übernahme der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetschende Person, um sie bei Psychotherapie-Termin zu unterstützen. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab.
- Eine gehörlose Person brauchte für den Elternabend eine Gebärdensprachdolmetschende Person, aber die Schule hat sich geweigert, eine Dolmetschende zu bestellen.
- Eine Firma setzt eine neue Regel um: Alle Mitarbeitenden dürfen nur noch per Telefon kommunizieren, ohne dass es Gründe gegen eine andere Form von Kommunikation gibt. Diese Regel betrifft zwar alle Mitarbeitenden, aber nur die gehörlosen Angestellten sind negativ davon betroffen.
- Der Türsteher eines Uhrengeschäfts lässt eine Person nicht hinein, weil sie gebärdet. Hätte der Türsteher des Uhrengeschäfts die gehörlose Person aus Sicherheitsgründen nicht hineingelassen, weil sie ihren Motorradschutzhelm beispielsweise nicht ausziehen wollte, hätte es sich nicht um eine Diskriminierung gehandelt, sondern um eine Sicherheitsmassnahme des Uhrengeschäfts.
Diskriminierungsschutz und Recht
Das Gemeinwesen (Bund, Kanton, Ämter, usw.) hat das Diskriminierungsverbot in all seinen Handlungen zu befolgen. Im Privatbereich (Private Arbeitgeber, Geschäfte, Restaurants, etc.) gilt der Diskriminierungsschutz nicht direkt. Die Betroffenen müssen sich auf andere Gesetze stützen, um sich vor Diskriminierung zu schützen. Dieser Schutz ist aber in vielen Bereichen zu wenig aufgebaut. Darum setzt sich der Schweizerische Gehörlosenbund für einen besseren Diskriminierungsschutz ein, vor allem im privaten Arbeitsmarkt und in der Bildung.
Eine Diskriminierung wegen Hörbehinderung? Eine Rechtsfrage?
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