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Förderfonds

Der Schweizerische Gehörlosenbund stellt jährlich Gelder zur Verfügung für Projekte von Kollektivmitgliedern und Aufgaben von regionalen Partnern. Das Förderfondsreglement hilft beim Verteilen des Geldes und beim Prüfen der Anträge.

Neuigkeiten

Dank erfolgreicher Massnahmen zur Stabilisierung der Finanzreserven können für das Jahr 2026 wieder Anträge für den Projekt- sowie den Ausbildungsfonds eingereicht werden. Der Vorstand hat entschieden, die Vergabe dieser Unterstützungsbeiträge wieder aufzunehmen.

Anträge können ab April 2025 eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es wird empfohlen, das Förderfondsreglement sorgfältig zu lesen. Projekte müssen die darin festgelegten Kriterien erfüllen. Zudem muss das offizielle Gesuchformular rechtzeitig eingereicht werden.

Eingabefrist: 30. Juni 2025

Für Fragen oder Unterstützung stehen die Regionalpartner und der Schweizerische Gehörlosenbund gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf kreative und wirkungsvolle Projektideen!

Im Förderfondsreglement werden klare und transparente Kriterien für Projekte festgelegt

Ruedi Graf, Co-Geschäftsleitung

Dank Erträgen aus dem Fundraising möglich

Es ist klar geregelt, welche Gelder in welchen Regionen wofür zur Verfügung stehen. Die Kriterien für die Verteilung sind öffentlich. Je nach Fonds werden die nicht aufgebrauchten Mittel eines Jahres zum Teil auf das nächste Jahr übertragen.

Der Schweizerische Gehörlosenbund stellt jedes Jahr 10 % der Erträge aus dem Fundraising zur Verfügung. Das Geld geht anteilmässig in einen Regionalfonds, in einen Projektfonds für Mitglieder und einen Ausbildungsfonds.

Regionalfonds

Die sieben Grossregionen der Schweiz erhalten jedes Jahr einen festen Betrag für Partnerorganisationen, den sie zur Koordination, Netzwerkarbeit und Interessenvertretung in den Regionen einsetzen können.

Fonds Projekte Mitglieder

Dieses Geld wird für Projekte, welche die Strategie des Schweizerischen Gehörlosenbundes unterstützen und für niederschwellige Projekte der Selbsthilfe von Mitgliedern gesprochen.

Ausbildungsfonds

Gefördert werden Aus-, Weiterbildungs- und Studiengänge mit Schwerpunkt Gebärdensprache/Gehörlosenkultur und Dolmetsch-/Übersetzungsberufe, welche die gesellschaftliche und inklusive Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung voranbringen und erweitern.

per Post
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
Sekretariat/Gesuche
Räffelstrasse 24
CH-8045 Zürich

per E-Mail
direction@sgb-fss.ch
Mit dem Betreff: Gesuche

Für Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare oder Fragen rund ums Finanzierungsreglement kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Regionalpartner vom Gehörlosenbund.

Fragen zum Förderfondsreglement? Ich freue mich auf deine Nachricht.